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grüße aus bad ly
 
kunstverein kassel, 1999
 


Betr.: ‘badly’ – kurlandschaft
per handzettel wirbt dadathomyziel für ihre kurlandschaft auf dem grundstück lychenerstr. 60, u.a. mit einem offiziellen badebetrieb. Damit betreiben sie ein öffentliches bad ohne genehmigung der zuständigen behörden. Da nach ortsbesichtigung unserer mitarbeiter die einhaltung hygenischer parameter an ein öffentliches bad schon dem augenschein nach nicht gegeben ist, wird hiermit der öffentliche badebetrieb mit sofortiger wirkung untersagt. Rechtsgrundlage hierfür sind die §§ 10 und 11 des bundes-seuchengesetzes.
(bezirksamt prenzlauer berg von berlin, abt. gesundheit, soziales und wirtschaft, 2.8.99)

Sehr geehrte Fr. Dr. med. Dönitz
Bad Ly ist ein Bad, dass von den Anregungen von allen möglichen Seiten lebt und sich ständig weiterentwickelt. So haben wir z. B. das Kioskangebot aufgrund der Nachfrage unserer Gäste nicht nur um einen Handtuchverleih, sondern auch um Filme, Kondome oder Tampons erweitert und demnächst wird es auch eine Postkarte aus Bad Ly geben.
Wir sind also bemüht jede konstruktive Kritik sofort umzusetzen. Als solche betrachten wir auch ihr Schreiben vom 2.8.99, wo Sie auf die Bestimmungen zum Betreiben von Freibädern hinweisen. Wie Sie wissen sind wir Neulinge auf dem Gebiet der Badbetreibung und haben versucht nach besten Wissen und Gewissen (wöchentlicher Wasserwechsel, Umlaufpumpe, Verkieselung, Aqua pur, Handreinigung, Bademeister etc.), aber ohne Kenntnis der rechtlichen Grundlagen für Sicherheit, Ordnung und Hygenie das Bad zu führen. ...
(stellungnahme, 8.8.99)


siehe auch unter: aktionen und temporäre bauten „bad ly“

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